Meldepflicht von invasiven
Pneumokokken-Erkrankungen

Am 1. März 2020 wurde das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention eingeführt.

Das Gesetz regelt einige neue Meldepflichten, darunter auch die   

Labor-Meldepflicht für invasive Pneumokokken-Erkrankungen (IPD) 

an die zuständigen Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Meldepflichtig nach dem IfSG wird der direkte Nachweis von Streptococcus pneumoniae aus Liquor, Blut, Gelenkpunktat oder anderen normalerweise sterilen klinischen Materialien.

Das Robert-Koch-Institut begrüßt diese neue Meldepflicht, da die invasive Pneumokokken-Erkrankung eine schwerwiegende Erkrankung ist und mit der Meldepflicht langfristig qualitativ hochwertige und unabhängige Surveillance-Daten zur Krankheitslast in Deutschland und zur Evaluation des Impfprogrammes erhoben werden können. 

Das Robert-Koch-Institut hat in der Folge entschieden, das - PneumoWeb - das 2007 ins Leben gerufen wurde, um Pneumokokken-Erkrankungen zu registrieren, nicht wieder online zu schalten.

Die bisher vorhandenen Daten im -PneumoWeb - werden mit den Daten aus dem Nationalen Referenzzentrum für Streptokokken (NRZ) in Aachen für die Zeit der Abschaltung des PneumoWeb vervollständigt. 

Da die Gesundheitsämter die ihnen gemeldeten Fälle anonymisiert an die jeweiligen Landesstellen und diese an das Robert-Koch-Institut übermitteln, sollte keine Lücke in der Surveillance auftreten.

© Melanie Heidenreich  2022 - 2024  Informationsseite

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